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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Allgemeine Bestimmungen:

1.1 Gültigkeit: Diese vorliegenden AGB’s gelten ausschließlich für Geschäftskunden

1.2 Name und Anschrift des Betreibers: Kubus UB, Joachim Nöske, Heinrich-Hertz-Str.14, 23909 Ratzeburg.

1.3 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Kunden und Kubus UB im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Kommunikationsdiensten, Call Center Diensten und der Bereitstellung von regionalisierten Marketingdiensten durch Kubus UB. Der genaue Umfang der tatsächlich in Anspruch genommenen Dienstleistung wird im Einzelvertrag jeweils beschrieben.

1.4 Dienstebeschreibung Call Center Dienst: Kubus UB übernimmt für Kunden die Annahme und Weiterleitung von Telefongesprächen aus dem Mobilnetz. Kubus UB tritt falls vereinbart, als Erfüllungsgehilfe und im Namen des Kunden auf, gibt Informationen unter seinem Namen weiter und nimmt im Namen des Kunden Informationen und Termine entgegen. Der Kunde ist für die Richtigkeit der von Kubus UB im Namen des Kunden weitergegebenen Informationen und Auskünfte verantwortlich. Die Berechnung der für den Kunden ausgeführten Dienstleistungen erfolgt nach folgenden Kriterien: als Nachweis für geführte Telefongespräche im Auftragsdienst dient die Gesprächsdatenerfassung des Telefonproviders von Kubus UB.
Der Preis für den Dienst ergibt aus einem Grundpreis und den Gesprächspreisen. Im Grundpreis ist die Bereitschaft zur Entgegennahme von Aufträgen, Anfragen und Informationen u.ä. enthalten. Die tatsächlich geführten Gespräche werden sekundengenau abgerechnet. Anfallende Telefongebühren bei Gesprächen für den Kunden, Gebühren für die Weiterleitung und Telefax sowie Email Gebühren werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

1.5 Dienstbeschreibung Kommunikationsdienst Freecall: Kubus UB bietet dem Kunden als Reseller die Erreichbarkeit für Dritte über eine Freecall Rufnummer. Über die Freecall Rufnummer können Dritte aus dem deutschen Telefonnetz den Kunden entgeltfrei erreichen, wobei die entsprechenden Verbindungsentgelte durch den Kunden getragen werden. Die Freischaltung des Dienstes erfolgt binnen 1 Woche ab Bestellung. Die Freecall Service-Rufnummer ist je nach Routingvereinbarung rund um die Uhr verfügbar. Für eine oder die vom Kunden gewünschte (n) Vorwahlbezirk(e) wird diese, sofern notwendig, durch und auf Rechnung von Kubus UB aus den einzelnen Fernsprechnetzen freigeschaltet.

1.6 Dienstequalität: Es gelten die Vereinbarungen mit dem Vertrags-Telefonprovider der Kubus UB.

1.7 Störungsmeldung: Für eine allfällige Störungsmeldung steht dem Kunden die Störungshotline unter Telefonnummer 04541-802040 zur Verfügung.

2 Identität des Kunden:

2.1 Änderungen seines Namens oder seiner Firmenbezeichnung, seiner Anschrift, der Zahlstelle sowie der Steuernummer oder der Rechtsform hat der Kunde Kubus UB umgehend schriftlich mitzuteilen. Ohne solche Mitteilung gelten Schriftstücke als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse oder Zahlstelle gesandt wurden.

3 Entgelt:

3.1 Alle in der Vereinbarung und deren Bestandteilen angegebenen Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer.

3.2 Rechnungen von Kubus UB werden 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Nebenspesen (zB Kosten für Überweisungen) trägt der Kunde.

3.3 Die Rechnungslegung erfolgt in monatigen Intervallen. Services, die die Verrechnung von Gesprächsminuten beinhalten, werden sekundengenau ab der 1.ten Sekunde nach der effektiven Verbindungsdauer in Rechnung gestellt.

3.4 Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Forderungen sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich zu erheben, andernfalls gilt die Forderung als anerkannt.

3.5 Wird ein Fehler bei der Abrechnung festgestellt, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte, und lässt sich das richtige Entgelt nicht ermitteln, so schuldet der Kunde für den betroffenen Abrechnungszeitraum ein Pauschalentgelt, das dem durchschnittlichen Ausmaß der Inanspruchnahme des Telekommunikationsdienstes entspricht.

3.6 Bei Zahlungsverzug des Kunden werden Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. fällig. Außerdem hat der Kunde einen pauschalierten Spesenersatz von € 7,- pro erfolglosen Bankeinzug und alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung von Ansprüchen der Kubus UB auflaufenden Kosten zu ersetzen.

3.7 Ungeachtet anderslautender Widmungserklärungen des Kunden ist Kubus UB ermächtigt, eingehende Geldbeträge vorerst zur Abdeckung von aufgelaufenen Kosten, Verzugszinsen und zuletzt für die Tilgung des offenen Rechnungsbetrages heranzuziehen.

3.8 Gegen Ansprüche von Kubus UB kann der Kunde (soweit gesetzlich zulässig) nur mit gerichtlich festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

3.9 Mit Vertragsunterzeichnung verrechnet Kubus UB dem Kunden eine einmalige Kautionszahlung als Sicherstellung in der Höhe von € 100,-. Sollte dieser Sockelbetrag im Laufe eines Monats überschritten werden, wird die Höhe dieses Betrages angepasst.

4 Haftung:

4.1 Kubus UB haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie der Ersatz von Folge und Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, Zinsverlust und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist ausgeschlossen.

4.2 Kubus UB haftet nicht für Änderungen der gesetzlichen und technischen Rahmenbedingungen, insbesondere nicht für technische Veränderungen im Bereich der Netzbetreiber.

4.3 Die Haftung von Kubus UB ist für jedes schadenverursachende Ereignis gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten mit € 5.000,- gegenüber dem Einzelnen mit € 1.000,- beschränkt. 5 Datenschutz:

5.1 Kubus UB wird personenbezogene Daten nur im Rahmen und für Zwecke des zwischen Kubus UB und Kunden geschlossenen Vertrages speichern und verarbeiten.

5.2 Weitere Angaben des Kunden sind optional und dienen neben der Bonitätsprüfung ausschließlich Marketingaktivitäten von Kubus UB mit dem Ziel, die angebotenen Dienste den Kundenwünschen entsprechend weiterzuentwickeln und die Kunden optimal zu betreuen. Verkehrsdaten werden im Rahmen des § 99 TKG gespeichert; deren Löschung erfolgt nach Ablauf der Frist, in der die Rechnung rechtlich angefochten und der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann.

6 Leistungserbringung:

6.1 Der gänzliche oder teilweise Eintritt eines Dritten in die Rechte und Pflichten des Kunden aus diesem Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung von Kubus UB. In diesem Fall haften der alte und der neue Kunde für die Pflichten des alten Kunden zu ungeteilter Hand.

6.2 Kubus UB ist nicht zur Leistungserbringung verpflichtet, wenn:

6.2.1 der Kunde mit der Zahlung des Entgelts im Verzug ist und unter Androhung der teilweisen oder gänzlichen Einstellung der Leistungserbringung und mit zweiwöchiger Nachfrist erfolglos gemahnt wurde,

6.2.2 über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Konkursverfahren mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, 7 Vertragsdauer:

7.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Kündigungsfrist für den Kunden beträgt nach Ablauf eines Jahres, 90 Tage. Die Kündigung bedarf der Schriftform, wobei die Zustellung mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen hat.

7.2 Hiervon unberührt bleibt das Recht auf ausserordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung durch: Kubus UB, im Falle von Punkt 6.2, sowie bei wesentlichen Änderungen der technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen.

8 Einzeleinrichtung

8.1 Die Netzfreischaltungskosten für eine Einzelrufnummer aus dem Bereich 0800 für das Fest- und Mobilnetz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland betragen € 4.500,-.

8.2 Für den Fall, dass für den Kunden im Rahmen eines Freecall Kommunikationsdienstes eine Netzfreischaltung für eine vom Kunden gewünschte Einzelrufnummer auf Rechnung von Kubus UB durchgeführt wurde und der Diensteanbieter vom Kunden vor Ablauf von 10 Jahren ab Vertragsabschluß aus welchen Gründen auch immer gewechselt wird, hat der Kunde die verbleibenden Netzfreischaltungskosten unter Berücksichtigung der tatsächlichen Inanspruchnahme des Kommunikationsdienstes in Kalendertagen gerechnet an Kubus UB zu ersetzen.

8.3 Falls der Kunde die von ihm gewünschte Vanity Rufnummer innerhalb von 10 Jahren ab Vertragsabschluß nicht mehr benötigt, kann der Kunde den Vertrag ohne Belastung durch Netzfreischaltkosten jederzeit beenden. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Fall bei Vertragsende Kubus UB mit der Ausstellung einer Verzichtserklärung an die RegTP im Kundennamen betreffend diese Vanity Rufnummer zu beauftragen, um Kubus UB die zeitgleiche Neubeantragung dieser Rufnummer bei der RegTP zu ermöglichen. Kubus UB hat so die Möglichkeit durch Gewinnung eines Neukunden das von Kubus UB übernommene Investitionsrisiko der Netzfreischaltkosten zu minimieren.

9 Europäische Notrufnummer

Im europäischen Raum ist mit der Notrufnummer 112 eine europaweit einheitliche Notrufnummer festgelegt worden, die aus allen Netzen kostenlos erreichbar ist.

10 Schlussbestimmungen:

10.1 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen gelten nur dann, wenn Kubus UB diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Vereinbarung und ihrer Bestandteile bedürfen der Schriftform.

10.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Vereinbarung und ihrer Bestandteile – insbesondere dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen – beeinträchtigt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt.

10.3 Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Kubus UB einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt Deutsches Recht.

10.4 Beide Vertragsteile werden versuchen allfällige Differenzen insbesondere betreffend der Qualität der Services und der Zahlung im beidseitigen Einverständnis zu lösen.

10.5 Überschriften in diesen AGB dienen lediglich der Übersichtlichkeit und interpretieren, begrenzen oder beschränken die jeweiligen Bestimmungen nicht.

10.6 Änderungen der AGB:
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen können von Kubus UB mit einer Vorlaufzeit von mindestens zwei Monaten geändert werden. Der Kunde wird über Änderungen durch eine Rechnungsbeilage informiert Der Kunde ist bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der ihn nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen berechtigt, den Vertrag kostenlos zu kündigen. Das Vertragsverhältnis endet in diesem Fall mit Wirksamwerden der Änderungen.
10.7 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 23909 Ratzeburg.


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